Tel.: +49 (0) 711 / 216 – 55400 | Mail: hedwig-dohm-schule@stuttgart.de
In der Anpassungsqualifizierung mit intensiver berufsbezogener Sprachförderung werden Personen mit einer anerkennungsfähigen beruflichen Qualifikation (z. B. Kinderpfleger/in, Erzieher/in) aus dem Ausland nachqualifiziert. Dabei ist es das Ziel, die sprachliche Kompetenz in Deutsch auf B2-Niveau (laut Gemeinsamem Europäischen Referenzrahmen) zu erlangen. Zugleich wird der für das deutschsprachige Arbeitsumfeld nötige Fachwortschatz erlernt. Die Teilnehmer bekommen zudem eine fachliche Nachqualifizierung und Vertiefung ihres pädagogischen Fachwissens entsprechend den für diese Schulart vorgesehenen Bildungsplänen.
Die 18-monatige Anpassungsqualifizierung eignet sich für pädagogisches Fachpersonal aus dem Ausland, welches in Deutschland in einer Kindertageseinrichtung arbeiten möchte.
Während Ihrer Praxistage arbeiten Sie – je nach vorausgehender Qualifizierung aus Ihrem Heimatland – als Kinderpfleger/in oder als Erzieher/in. Der Unterricht erfolgt über 1 ½ Schuljahre in Teilzeit. Die Unterrichtstage sind derzeit dienstags und donnerstags.
Eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung im Kleinkind- und/oder Grundschulalter in Ihrem Heimatland.
Bei Fragen zur Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses wenden Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de).
In Absprache mit Ihrem Träger reichen Sie Ihr Anmeldeformular möglichst bis zum 15. Juni an uns weiter. Bitte verwenden Sie das offizielle Anmeldeformular von unserer Homepage und denken Sie auch an ein Foto (Ihren Name auf der Rückseite vermerken).
Handlungsfeld | 1.Jahr | 2.Jahr |
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Berufsbezogenes Deutsch | 6 | 1 |
Rechtliche Grundlagen der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen | 1 | – |
Pädagogische Arbeit mit Kindern im Alter von 0-6 Jahren | 2 | 1 |
Pädagogische Arbeit mit Schulkindern und Jugendlichen | 1 | 1 |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt | 1 | – |
Zusammenarbeit mit Eltern und Familien gestalten | 1 | – |
In Netzwerken kooperieren und Übergänge gestalten | – | 1 |
Muss ich ein Schulgeld entrichten?
Nein, das brauchen Sie nicht. Als öffentliche Schule erheben wir kein Schul- und Prüfungsgeld und es besteht Lernmittelfreiheit.
Wird während der 18 Monate auch der Fachbericht geschrieben?
Ja, während der Anpassungsqualifizierung erfolgt auch der Fachbericht. Hierbei erhalten Sie von der Schule Unterstützung.