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Video 1: Die Eingangsklasse des Beruflichen Gymnasiums
Video 2: Rahmenbedingungen in den Jahrgangsstufen des Beruflichen Gymnasiums
Video 3: Die Pflichtfächer am Beruflichen Gymnasium
Video 4: Die Ergänzungsfächer am Beruflichen Gymnasium
Video 5: Die Wahlfächer am Beruflichen Gymnasium
Video 6: Abiturprüfung im Lebens- und Humanwissenschaftsprofil
Video 7: Gesamtqualifikation für das Abitur am Beruflichen Gymnasium
Das Sozial- und Gesundheitswissenschaftliche Gymnasium mit dem Profil Soziales, kurz SGGS, baut auf einem mittleren Bildungsabschluss auf und schließt nach drei Jahren mit der allgemeinen Hochschulreife, also dem allgemeinen Abitur, ab. Dieses berechtigt zum Studium an allen Universitäten und Hochschulen in Deutschland und je nach Anerkennung auch außerhalb.
Unser SGGS gehört zu den dreijährigen beruflichen Gymnasien. Die drei Schuljahre gliedern sich in Eingangsklasse, Jahrgangsstufe 1 und Jahrgangsstufe 2. Die Eingangsklasse dient dazu, in der Schule anzukommen und die Grundlagen für die Jahrgangsstufen und das Abitur zu lernen. Die Jahrgangsstufen zählen bereits zum Abitur und bereiten auch auf die Abschlussprüfungen vor.
Das Profilfach des Sozial- und Gesundheitswissenschaftlichen Gymnasiums mit Profil Soziales heißt Pädagogik und Psychologie und ist bereits in der Eingangsklasse Kernfach. In den Jahrgangsstufen wird es mit doppelter Gewichtung weitergeführt. Das Fach verfolgt das Ziel, über Erziehungs- und Bildungsprozesse aufzuklären, um Menschen zu befähigen, sich in gesellschaftlichen, beruflichen und privaten Situationen sachgerecht, durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten.
Es werden bereits während der schulischen Laufbahn zusätzliche vertiefte Kenntnisse erworben, z.B. für die Studiengänge Psychologie, Erziehungswissenschaft, Pädagogik der frühen Kindheit, Sonderpädagogik, Sozialpädagogik und jegliche Studienrichtungen im Bereich Lehramt. Durch den starken Anwendungsbezug wird auch auf Berufe ohne Studium vorbereitet, wie z.B. Erzieher/in, Jugend- und Heimerzieher/in, Heilerziehungspfleger/in, Altenpfleger/in, Familienhelfer/in, usw.
Kategorie | Fach | Stunden |
---|---|---|
Profilfach | Pädagogik und Psychologie | 6 |
Kernfach | Deutsch | 3 |
Englisch Niveau F | 3 | |
Mathematik | 4 | |
Naturwissenschaft | Chemie | 2 |
Biologie | 2 | |
Informatik | 2 | |
Gesellschaftswiss. | Geschichte mit GK | 2 |
Religionslehre / Ethik | 2 | |
Wirtschaftslehre | 2 | |
Sonstiges | Sport | 2 |
Kategorie | Fach | Stunden |
---|---|---|
Profilfach | Pädagogik und Psychologie | 6 |
erhöhtes Anforderungsniveau | Deutsch oder Mathematik | 5 |
grundlegendes Anforderungsniveau | Mathematik oder Deutsch | 4 |
Naturwissenschaft | Biologie oder Chemie | 3 |
Informatik | 2 | |
Fremdsprache | Englisch Niveau F und / oder | 4 |
Spanisch Niveau N oder | 4 | |
Französisch Niveau N | ||
Gesellschaftswiss. | Geschichte mit GK | 2 |
Religionslehre / Ethik | 2 | |
Sonstiges | Sport | 2 |
Zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife ist es nötig, die sogenannte Fremdsprachenpflicht zu erfüllen, also eine zweite Fremdsprache in ausreichendem Umfang zu besuchen. Aus dieser Fremdsprachenregelung ergeben sich unterschiedliche Notwendigkeiten, am Unterricht in der zweiten Fremdsprache im beruflichen Gymnasium teilzunehmen. Einen entscheidenden Faktor stellt, neben den persönlichen Interessen, die Vorbildung dar.
Für Gymnasiasten (G8/G9), (Werk-)Realschulabsolventinnen und -absolventen mit Französisch als Pflichtfach und Schülerinnen oder Schüler der Gemeinschaftsschule im E-Niveau mit 2 Fremdsprachen in mindestens 4 aufeinanderfolgenden Schuljahren gilt:
Der vierjährige Pflichtunterricht in der zweiten Fremdsprache wurde bereits erfüllt. Die Schülerinnen und Schüler müssen nicht mehr am Unterricht in zwei Fremdsprachen teilnehmen, wenn Sie dies nicht wünschen. Es kann jedoch ab der Eingangsklasse freiwillig eine neu beginnende Fremdsprache (z.B. Spanisch Niveau N) besucht werden.
Für Real- und Werkrealschulabsolventinnen und -absolventen ohne Französisch als Pflichtfach sowie Schülerinnen und Schüler aus der Berufsfachschule oder der Gemeinschaftsschule im M-Niveau mit einer Fremdsprache gilt:
Sie müssen als Voraussetzung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife eine zweite Fremdsprache auf dem Anfängerniveau N besuchen. Es besteht Pflichtunterricht in der Eingangsklasse und in den Jahrgangsstufen 1 und 2.
Durch die Vielseitigkeit der Hedwig-Dohm-Schule und die Kooperation mit der Nachbarschule können wir unseren Schülerinnen und Schülern in den beruflichen Gymnasien ein vergleichsweise großes Angebot an Wahl-, Wahlpflicht- und Ergänzungsfächern bieten.
In der Eingangsklasse muss ein Wahlpflichtfach gewählt werden. Ist die Fremdsprachenpflicht noch nicht erfüllt, so muss als Wahlpflichtfach eine neu beginnende Fremdsprache gewählt werden:
Kategorie | Fach | Stunden |
---|---|---|
Fremdsprachen | Spanisch Niveau N | 4 |
Französisch Niveau N | 4 |
Ist die Fremdsprachenpflicht bereits erfüllt, so kann entweder eine der Fremdsprachen oder ein beliebiges Wahlfach als Wahlpflichtfach gewählt werden.
Ergänzend zum Wahlpflichtfach können alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule noch ein Wahlfach aus folgendem Angebot wählen:
Kategorie | Fach | Stunden |
---|---|---|
Wahlfächer | Bildende Kunst | 2 |
Musik | 2 | |
Sondergebiete der Ernährungswissenschaften | 2 | |
Sondergebiete der Biowissenschaften | 2 | |
Sozialmanagement | 2 |
Für die zwei Jahrgangsstufen muss ein Ergänzungsfach gewählt werden, das durchgängig besucht wird:
Kategorie | Fach | Stunden |
---|---|---|
Ergänzungsfächer | Sondergebiete der Ernährungswissenschaften | 2 |
Sondergebiete der Biowissenschaften | 2 | |
Sozialmanagement | 2 |
Zusätzlich zum Ergänzungsfach können alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule noch ein Wahlfach aus folgendem Angebot wählen oder einen unserer zwei Seminarkurse besuchen:
Kategorie | Fach | Stunden |
---|---|---|
Wahlfächer | Bildende Kunst | 2 |
Musik | 2 | |
Literatur und Theater | 2 | |
Wirtschaftslehre | 2 | |
Philosophie* | 2 | |
Politik und Gesellschaft* | 2 | |
Seminarkurs* | 3 |
* Philosophie sowie Politik und Gesellschaft werden jeweils nur ein Jahr lang besucht. Die Seminarkurse finden ausschließlich in Jahrgangsstufe 1 statt.
Der Unterricht in einem Wahl-, Wahlpflicht- oder Ergänzungsfach kann nur statt finden, wenn genügend Nachfrage besteht.
Jedes Wahl-, Wahlpflicht- oder Ergänzungsfach, das ohne Unterbrechung in allen drei Schuljahren besucht wurde, kann als mündliches Abiturprüfungsfach gewählt werden.
Ein berufliches Gymnasium kann besucht werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind.
Vorbildung:
oder
oder
Bewerberinnen oder Bewerber, die im Gymnasium bereits die Klasse 11 besucht haben oder die Klasse 10 aufgrund der Versetzungsordnung verlassen mussten bzw. freiwillig verlassen haben und nicht mehr wiederholen dürfen, können nicht aufgenommen werden.
Altersbeschränkung:
Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Gehen mehr Bewerbungen ein, als die Schule Plätze zur Verfügung hat, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Bewerbungen, die nach der festgelegten Anmeldefrist eingegangen sind, können erst berücksichtigt werden, wenn alle rechtzeitig eingegangenen Anträge beschieden sind.
Die Hedwig-Dohm-Schule nimmt am zentralen Online-Bewerbungsverfahren BewO teil. Bewerbungen für das Sozial- und Gesundheitswissenschaftliche Gymnasium sind daher ausschließlich auf diesem Weg möglich. Die Bewerbung mittels BewO sollte vorgenommen werden sobald die Noten für das 1. Halbjahr vorliegen.
Link zur Onlinebewerbung: https://bewo.kultus-bw.de/BewO
Lesen Sie bitte zur genauen Vorgangsweise die nachfolgenden Informationen.
Übersichtsflyer zur Onlinebewerbung:
Zeitlicher Ablauf:
28.01.2025 bis 01.03.2025 | Registrierung unter https://bewo.kultus-bw.de/BewO Persönliche Daten ausfüllen und gewünschte Bewerbungsziele auswählen Online-Änderungen sind nur bis zum Ausdruck des endgültigen Aufnahmeantrags möglich (danach nur noch persönlich bei einer der BewO-Schulen) Endgültigen Aufnahmeantrag ausdrucken und ggf. Erziehungsberechtigte unterschreiben lassen |
bis spätestens 01.03.2025 | Aufnahmeantrag und zusätzlich erforderliche Anmeldeunterlagen wie Zeugnis und Lebenslauf bei der Schule der ersten Priorität (und ggf. bei weiteren auf dem Aufnahmeantrag gekennzeichneten Schulen) abgeben |
ab 20.03.2025 | Info über vorläufige Zusage für einen Schulplatz oder eine Mitteilung über Aufnahmeaussichten und Nachrückverfahren per Download |
bis spätestens 21.07.2025 | Zeugnis mit Endnoten bei zuständiger Schule abgeben |
28.07.2025 | Endgültige Info über den Schulplatz per Download |
29.07.2025 | Verbindliche Annahme des Schulplatzes und Wahl des Wahlpflichtfachs |
30.07.2025 | Aufnahme für Nachrücker*innen |
Ich habe ein Problem mit meinem BewO-Account, kann mir die Schule helfen?
Leider nein. Das ist ein zentrales Bewerbungsverfahren, das direkt vom Kultusministerium betreut wird. Bitte nutzen Sie die FAQs auf der BewO-Seite: https://bewo.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/BewO/FAQ+-+technische+Fragen
Welche Bedeutung hat der 1. Verteilungslauf?
Der 1. Verteilungslauf im BewO-Verfahren liefert einen ersten Anhaltspunkt, an welcher Schule und in welchem Bildungsgang Sie zum momentanen Zeitpunkt einen Schulplatz erhalten könnten. Da es lediglich ein vorläufiges Ergebnis ist, können Sie selbst die endgültige Zuteilung, die erst im 2. Verteilungslauf vorgenommen wird, noch beeinflussen, indem Sie beispielsweise Ihre Prioritäten anpassen oder Ihre Noten verbessern.
Spielt der Abgabe- oder Bearbeitungszeitpunkt eine Rolle bei BewO?
Solange Sie alle nötigen Unterlagen fristgerecht bei der Schule eingereicht haben, ist der genaue Zeitpunkt unerheblich, da lediglich die Noten für das Verteilungsverfahren ausschlaggebend sind. Hierzu können Sie auch den genauen Programmablauf von BewO auf der dortigen Webseite https://bewo.kultus-bw.de/,Lde/4494199 einsehen.
Je früher Sie jedoch Ihre Unterlagen in der Schule abgeben, desto schneller werden Sie für das Verteilungsverfahren freigeschaltet. Vor allem gegen Ende der jeweiligen Einreichungsfrist kann es auf Grund der Vielzahl an Bewerbungen teilweise zu mehrtägigen Wartezeiten kommen.
Falls Sie eine Frist versäumen oder Ihre Unterlagen zum Abgabetermin der Schule nur teilweise vorliegen, können Sie noch als Nachrückerin oder Nachrücker am Verfahren teilnehmen, haben dann aber schlechtere Chancen bei der Vergabe der Schulplätze, da die rechtzeitig eingegangenen, vollständigen Anträge zuerst berücksichtigt werden.
Kann ich auch erst in den Jahrgangsstufen an das SGGS wechseln?
Die Eingangsklasse vermittelt im Profilfach bereits grundlegende Kenntnisse, die für die Jahrgangsstufen unerlässlich sind. Falls Sie also die Eingangsklasse nicht an einem SGGS besucht haben, ist ein späterer Wechsel nicht möglich.
Wann wähle ich meine Fächer?
Direkt nachdem Sie über das Bewerbungsverfahren BewO eine endgültige Zusage im Juli erhalten haben, entscheiden Sie sich in BewO, welches der bei uns angebotenen Wahlpflichtfächer Sie in der Eingangsklasse besuchen möchten. Sie haben auch die Möglichkeit, noch ein weiteres Wahlfach zu wählen. Die Vorgehensweise wird Ihnen im Zusageschreiben beschrieben. Weitere Fächerwahlen finden erst nach Eintritt in unser Gymnasium unterstützt durch unser Team der Oberstufenberatung statt.
Wer kann mich bei der Fächerwahl unterstützen?
Von der Eingangsklasse bis zum Abitur finden bei uns regelmäßig zentrale Beratungstermine statt, an denen Sie ausführlich über die verschiedenen Wahlmöglichkeiten aufklärt werden. Selbstverständlich steht Ihnen dann auch jederzeit unsere Oberstufenberatung für individuelle Fragen zur Verfügung und hilft Ihnen gerne bei allen notwendigen Entscheidungen.
Wie viel kostet der Schulbesuch?
Als öffentliche Schule erhebt die Hedwig-Dohm-Schule kein Schulgeld und es besteht Lernmittelfreiheit. Sie müssen daher keine Gebühren für die Aufnahme, den Schulbesuch und die Teilnahme an den Prüfungen zahlen. Die Lernmittel wie beispielsweise Bücher werden Ihnen ebenfalls für die Dauer Ihres Schulbesuchs kostenlos zur Verfügung gestellt. Lediglich bei Exkursionen oder Studienfahrten können Kosten für Eintritte, Übernachtungen oder Verpflegung anfallen. Hierüber werden Sie frühzeitig aufgeklärt.
Welche Abiturprüfungen gibt es?
Insgesamt besteht die Abiturprüfung aus 5 Prüfungen. Vier davon werden in schriftlicher Form, eine in mündlicher Form abgelegt. Je nach gewählten Fächern können auch praktische Anteile enthalten sein. Während Ihres Besuchs in den Jahrgangsstufen werden Sie über die Prüfungsmodalitäten in den jeweiligen Fächern genau informiert.
Wann werden die Prüfungsfächer gewählt?
Nachdem Sie ausreichend Erfahrungen gesammelt haben und bereits einige Beratungen zur Wahl bekommen haben, werden die vier schriftlichen Prüfungsfächer zu Beginn und das mündliche Prüfungsfach gegen Ende des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 2 gewählt. Die genauen Termine und der Ablauf der Wahl werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Ist das berufliche Gymnasium leichter als das allgemeinbildende Gymnasium?
Sowohl in den beruflichen Gymnasien wie auch den allgemeinbildenden Gymnasien wird die allgemeine Hochschulreife nach den von Land und Bund festgelegten Standards erworben. Die Anforderungen sind also gleichwertig, das berufliche Gymnasium setzt durch die Profilbildung jedoch andere Schwerpunkte.
Gibt es neben dem Unterricht noch zusätzliche Aktivitäten?
Neben verschiedenen fach- und themenbezogenen Exkursionen wird an der Hedwig-Dohm-Schule am Ende der Jahrgangsstufe 1 eine einwöchige Studienfahrt durchgeführt. Diese hat entweder einen erlebnispädagogischen Schwerpunkt oder dient dazu, eine Stadt näher kennenzulernen. Ansonsten stehen den Schülerinnen und Schülern selbstverständlich auch die schulartübergreifenden Angebote offen, z.B. die Teilnahme an verschiedenen AGs.
Kann ich am beruflichen Gymnasium auch die Fachhochschulreife machen?
Das grundlegende Ziel des beruflichen Gymnasiums ist das Abitur. Es besteht jedoch die Möglichkeit, nach der Jahrgangsstufe 1 oder 2 das Gymnasium mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife zu beenden. Dazu sind bestimmte Notenvoraussetzungen erforderlich. Zusätzlich zum schulischen Teil muss noch ein praktisches Jahr absolviert werden, damit Sie das Zeugnis der Fachhochschulreife erhalten können.