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Das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) bereitet in erster Linie auf die Ausbildung zum/zur Erzieher/in vor und schließt an den Realschulabschluss an.
Mit dem Abschlusszeugnis des 1BKSP können Sie sich an der Fachschule für Sozialpädagogik bewerben und erhalten – je nach Notendurchschnitt und unter der Voraussetzung eines Ausbildungsvertrages – einen Platz.
Das einjährige Berufskolleg verknüpft Theorie und Praxis, indem Sie immer mittwochs und donnerstags in die Einrichtungen gehen und an den drei anderen Tagen die Schule besuchen.
Das einjährige Berufskolleg 1BKSP eignet sich für junge Menschen, die sich gerne mit kleinen Kindern beschäftigen. Dabei sind pädagogisches Geschick, Verlässlichkeit und eine gute mentale und physische Stabilität unerlässlich. Ein Sinn für Spiel, Sport, Musik sowie Kreativität sollte Ihnen ebenso wenig fehlen, wie Gelassenheit und Humor.
Während Ihrer Praxistage kümmern Sie sich zusammen mit dem Fachpersonal um Kinder vom Wickelalter bis zur Grundschule. Auch mit den Eltern treten sie dabei in Kontakt. Über das Auswählen sinnvoller Beschäftigungsangebote, der Bereitstellung und ggf. Zubereitung einer gesunden Kost, der altersgemäßen Körperpflege und einem gelungenen Beziehungsaufbau werden Sie nach und nach mit den Bedürfnissen von Kindern vertraut und bereiten Ihre Rolle als Fachkraft in der Sozialpädagogik vor.
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Praktikumsvertrag
Der schriftliche Nachweis eines Praktikumsplatzes in einer Tageseinrichtung für Kinder muss der Schule bis zum 01. September vorliegen. Die Kindertageseinrichtung sollte sich im Raum Stuttgart befinden (Zonen 1 und 2).
Zeugnis
Probezeit
Die Hedwig-Dohm-Schule nimmt am zentralen Online-Bewerbungsverfahren BewO teil. Bewerbungen für das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik sind daher ausschließlich auf diesem Weg möglich. Die Bewerbung mittels BewO sollte vorgenommen werden sobald die Noten für das 1. Halbjahr vorliegen.
Link zur Onlinebewerbung: https://bewo.kultus-bw.de/BewO
Lesen Sie bitte zur genauen Vorgangsweise die nachfolgenden Informationen.
Übersichtsflyer zur Onlinebewerbung:
Zeitlicher Ablauf:
28.01.2025 bis 01.03.2025 | Registrierung unter https://bewo.kultus-bw.de/BewO Persönliche Daten ausfüllen und gewünschte Bewerbungsziele auswählen Online-Änderungen sind nur bis zum Ausdruck des endgültigen Aufnahmeantrags möglich (danach nur noch persönlich bei einer der BewO-Schulen) Endgültigen Aufnahmeantrag ausdrucken und ggf. Erziehungsberechtigte unterschreiben lassen |
bis spätestens 01.03.2025 | Aufnahmeantrag und zusätzlich erforderliche Anmeldeunterlagen wie Zeugnis und Lebenslauf bei der Schule der ersten Priorität (und ggf. bei weiteren auf dem Aufnahmeantrag gekennzeichneten Schulen) abgeben |
ab 20.03.2025 | Info über vorläufige Zusage für einen Schulplatz oder eine Mitteilung über Aufnahmeaussichten und Nachrückverfahren per Download |
bis spätestens 21.07.2025 | Zeugnis mit Endnoten bei zuständiger Schule abgeben |
28.07.2025 | Endgültige Info über den Schulplatz per Download |
29.07.2025 | Verbindliche Annahme des Schulplatzes und Wahl des Wahlpflichtfachs |
30.07.2025 | Aufnahme für Nachrücker*innen |
1. Pflichtbereich | |||
1.1 Fächer | |||
Religionslehre/Religionspädagogik | 1 | ||
Deutsch | 1 | ||
Englisch | 2 | ||
1.2 Handlungsfelder | |||
Berufliches Handeln fundieren | 4 | ||
Bildung und Entwicklung fördern I | 3 | ||
Bildung und Entwicklung fördern II | 5 | ||
Erziehung und Entwicklung gestalten | 3 | ||
1.3 Sozialpädagogisches Handeln (Praxis) |
zwei Tage pro Woche | ||
2. Wahlpflichtbereich | |||
Verschiedenes | 2 |
Muss man das 1BKSP besuchen, wenn man in die Erzieherausbildung möchte und man bereits die Fachhochschulreife oder das Abitur hat?
Nein, in diesem Fall reicht ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Hat man mit Abschluss des 1BKSP die Berufsschulpflicht erfüllt, auch wenn man noch keine 18 Jahre alt ist?
Ja, man hat dann die Berufsschulpflicht erfüllt, es sei denn es schließt sich noch eine Ausbildung an.
Kann ich mich an der Hedwig-Dohm-Schule bewerben, auch wenn die Schule noch keinen Kooperationsvertrag mit dem Träger meiner bevorzugten Einrichtung geschlossen hat?
Ja, das geht auf jeden Fall. Für das Praktikum im 1BPSP ist noch kein Kooperationsvertrag nötig. Gerne gehen wir auch weitere Kooperationen ein, sollten Sie in Ihrer Praktikumseinrichtung auch Ihre Ausbildung zum/zur Erzieher/in absolvieren wollen.
Wird das Praktikum bezahlt?
Nein, das Praktikum wird nicht vergütet.
Muss ich ein Schulgeld entrichten?
Nein, das brauchen Sie nicht. Als öffentliche Schule erheben wir kein Schul- und Prüfungsgeld und es besteht Lernmittelfreiheit. Wenn Sie in der Tablet-Klasse sind, erhalten Sie sogar über das gesamte Schuljahr hinweg kostenlos ein Tablet.