BKSPIT

BKSPIT – Fachschule für Sozialpädagogik (Berufskolleg) praxisintegriert – Ausbildung Erzieher/in

Bildungsziel

Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) – Berufskolleg – befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein.
Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsinhalte. Hierfür sind Sie an drei Tagen in der Schule und an zwei Tagen in einer Kindertageseinrichtung tätig. Mit Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung “Staatlich anerkannte Erzieherin”/”Staatlich anerkannter Erzieher” sowie der Titel „Bachelor Professional im Sozialwesen“ erworben.
Die dreijährige praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in ist mit einer Ausbildungsvergütung verbunden.

Eignung

Die Ausbildung eignet sich für Personen, die sich gerne verantwortungsvoll mit Kindern beschäftigen und dabei Aufgaben als Erstkraft übernehmen möchten. Dabei sind pädagogisches Geschick, gelingende Kommunikation, Verlässlichkeit sowie mentale und physische Stabilität unerlässlich. Ein Sinn für Spiel, Sport, Musik und Kreativität sollte Ihnen ebenso wenig fehlen, wie Gelassenheit und Humor.

Berufsbild

Während Ihrer Ausbildung kümmern Sie sich zusammen mit dem Fachpersonal um Kinder vom Wickelalter bis zum Ende der Grundschule. Auch mit den Eltern treten sie dabei in Kontakt. Über das Auswählen sinnvoller Beschäftigungsangebote, der Bereitstellung und ggf. Zubereitung einer gesunden Kost, der altersgemäßen Körperpflege und einem gelungenen Beziehungsaufbau werden Sie nach und nach mit den Bedürfnissen von Kindern vertraut und bereiten Ihre Rolle als Erstkraft in der Einrichtung vor.

Link zur Informationsseite des Kultusministeriums: https://erzieher-in-bw.de/

Aufnahmevoraussetzungen

  • Der Realschulabschluss oder die Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang

und

  • der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
  • ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) einschlägige berufliche Qualifizierung oder
  • die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
  • eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach “Pädagogik und Psychologie” belegt wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als mit einer Pflegeerlaubnis zugelassenen Tagesmutter mit mehreren Kindern und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung; wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder
  • eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, oder
  • die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach §7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde
  • sowie der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin/dem Bewerber über die praktische Ausbildung.

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nötig.

Bewerbung

Das Anmeldeformular sowie die für die Aufnahme maßgeblichen Unterlagen sollten der Schule bis zum 15.04. vorliegen. Bitte lassen Sie uns die Unterlagen möglichst per Post oder direkt zukommen. Später eingehende Anmeldungen werden berücksichtigt, sofern noch Schulplätze frei sind.

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2.000 Stunden.
Für die praktische Ausbildung schließt die Schülerin oder der Schüler einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung. Die praktische Ausbildung dient der Anwendung und Vertiefung der im theoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Sie dauert drei Jahre. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Dies schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerin oder des Schülers während der praktischen Ausbildung mit ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.
Die praktische Ausbildung hat in Einrichtungen zu erfolgen, die dem Arbeitsgebiet einer Erzieherin oder eines Erziehers entsprechen und die nach der personellen und sächlichen Ausstattung für die Ausbildung geeignet sind. Die Auswahl der Einrichtung obliegt der Schülerin oder dem Schüler.
Die praktische Ausbildung erfolgt nach Absprache der Schule mit den Trägern der an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen. Der Träger der Einrichtung benennt der Schule zu Beginn der Ausbildung die von ihm ausgewählten für die fachliche Anleitung und Ausbildung in der Einrichtung verantwortlichen und geeigneten Fachkräfte.

Link zum Kultusministerium für weiter Informationen (extern): https://km.baden-wuerttemberg.de/de/fruehe-bildung/informationen-fuer-erzieherinnen-und-erzieher

Stundentafel

1.Jahr 2.Jahr 3.Jahr
1. Pflichtbereich
1.1 Fächer
Religionslehre und Religionspädagogik 2 1 1
Deutsch 1 2 1
Englisch 2 2 1
1.2 Handlungsfelder
Berufliches Handeln fundieren 2,5 2,5 2,5
Erziehung und Betreuung gestalten 2,5 2 3
Bildung und Entwicklung fördern I 2 2,5 2
Bildung und Entwicklung fördern II 4,5 3 3
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben 2 2 2
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 1 1 2
1.3 Praxis
(gesamt min. 2000 Stunden)
zwei Tage pro Woche
(mindestens 650 Stunden)
zwei Tage pro Woche
(mindestens 650 Stunden)
zwei Tage pro Woche
(mindestens 700 Stunden)
2. Wahlpflichtbereich, z. B.
Musik/Bildende Kunst/Werken oder Sport- und Bewegungspädagogik 2 2 2

Zusatzprüfung Fachhochschulreife

Wer an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) die Fachhochschulreife erwerben möchte, muss im ersten, zweiten und dritten Schuljahr am Zusatzunterricht Mathematik, Deutsch und Englisch teilnehmen und im Zusammenhang mit der Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung eine Zusatzprüfung ablegen. Unterricht und Prüfung finden berufsbegleitend in Kooperation mit der Kerschensteinerschule in Feuerbach statt.
Das Zeugnis der Fachhochschulreife erhält, wer die Zusatzprüfung bestanden und die Berufsausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) erfolgreich abgeschlossen hat.

Motorikzentrum

Die Hedwig-Dohm-Schule ist eines von insgesamt 20 Motorikzentren in Baden-Württemberg.

Informationen zum Motorikzentrum:

FAQs

Kann ich mich an der Hedwig-Dohm-Schule bewerben, auch wenn noch nicht alle Dokumente vorliegen?

Ja, das ist möglich und auf jeden Fall auch sinnvoll, denn das Zusammentragen aller Unterlagen benötigt etwas Zeit.

Kann ich mich an der Hedwig-Dohm-Schule bewerben, auch wenn die Schule noch keinen Kooperationsvertrag mit dem Träger meiner bevorzugten Einrichtung geschlossen hat?

Ja, das geht auf jeden Fall. Gerne gehen wir auch weitere Kooperationen mit neuen Trägern ein, sollten Sie dort Ihre Ausbildung zum/zur Erzieher/in absolvieren wollen.

Wird die Ausbildung vergütet?

Ja, die Vergütung liegt derzeit in Abhängigkeit vom Träger bei

1. Ausbildungsjahr: ca. 1.190 – 1.415 Euro brutto.

2. Ausbildungsjahr: ca. 1.252 – 1.477 Euro brutto.

3. Ausbildungsjahr: ca. 1.353 – 1.578 Euro brutto.

Muss ich ein Schulgeld entrichten?

Nein, das brauchen Sie nicht. Als öffentliche Schule erheben wir kein Schul- und Prüfungsgeld und es besteht Lernmittelfreiheit.