Tel.: +49 (0) 711 / 216 – 55400 | Mail: hedwig-dohm-schule@stuttgart.de
Die Aufnahme von Jugendlichen mit nur geringen oder ohne Deutschkenntnisse an beruflichen Schulen erfolgt in der Regel in VABO-Klassen. Hier wird den Schülerinnen und Schülern ein Ankommen eine erste schulische Integration und berufliche Orientierung ermöglicht. Der Unterricht fördert den Erwerb der deutschen Sprache auf verschiedenen Niveaus, auch durch Begegnungen mit Schülerinnen und Schülern aus Regelklassen.
Im VABO werden Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren bis maximal 21 Jahren unterrichtet. Sie sollten ein Interesse am Erlernen der deutschen Sprache, der Kultur und der Geschichte unseres Landes mitbringen. Unsere VABO-Klassen sind international und vielfältig. Es gibt deutlich mehr Interessenten als Plätze. Es wird erwartet, dass die Schülerinnen und Schüler regelmäßig im Unterricht anwesend sind und sich aktiv und im Sinne unserer Schulkultur positiv einbringen. Andernfalls drohen entsprechend den Schulversuchsbestimmungen Maßnahmen, die den Schulausschluss und eine Rückmeldung an die zentrale Meldestelle zur Folge haben können. Der frei werdende Schulplatz wird auch unterjährig zügig mit neuen Kandidaten von der Warteliste aufgefüllt.
Die Berufsschulpflicht endet in Deutschland mit 18 Jahren. Schülerinnen und Schüler, die im Laufe des Schuljahres 18 Jahre alt werden, haben das Recht, weiterhin am Unterricht im VABO teilzunehmen. Für diese Jugendlichen gelten die oben erwähnten Verhaltensregeln im besonderen Maße.
Die Anmeldung für das VABO erfolgt in Stuttgart zentral an der Meldestelle für berufliche Schulen.
Die Meldestelle befindet sich an der Schule für Farbe und Gestaltung im Stadtteil Feuerbach:
Meldestelle Berufsbildende Schulen
Berufliche Schule für Farbe und Gestaltung
Leobener Straße 97
70469 Stuttgart
Tel.: 0711 216 60277
Als öffentliche Schule erheben wir kein Schul- und auch kein Prüfungsgeld. Auch die Lernmittel werden für die Dauer des Schulbesuchs kostenlos zur Verfügung gestellt. Es besteht eine Anwesenheitspflicht von mindestens 80% in sämtlichen Fächern und Unterrichten, um zur Sprachstanderhebung A2, B1 oder B2 zugelassen zu werden.
Bedenken Sie, dass je nach angestrebtem Bildungsgang Ihr weiterer beruflicher Werdegang eng an das Ablegen eines bestimmten sprachlichen Niveaus geknüpft ist und Sie daher nicht leichtfertig dem Unterricht fernbleiben sollten.
Informationen zu den einzelnen Schularten sowie zu schulischen Abschlüssen und Anschlussmöglichkeiten können der Broschüre Bildungswege in Baden-Württemberg entnommen werden und sind in verschiedenen Schaubildern gebündelt dargestellt:
Link zur Broschüre (extern):
Schülerinnen und Schüler, die dem Unterricht aufgrund hinreichender deutscher Sprachkenntnisse voraussichtlich folgen und die Aufnahmevoraussetzungen, gegebenenfalls durch Absolvierung von Feststellungsprüfungen, erfüllen, können in berufliche Vollzeitbildungsgänge aufgenommen werden. Einzelheiten dazu regeln die Schulversuchsbestimmungen. Bei der Vergabe von Schulplätzen an beruflichen Schulen sind zunächst die fristgerechten Bewerbungen zum 1. März zu berücksichtigen.
Die Bewerbung um einen Schulplatz an einem dreijährigen Beruflichen Gymnasium, an einzelnen Berufskollegs und an der zweijährigen Berufsfachschule in öffentlicher Trägerschaft erfolgt landesweit über das Online-Bewerberverfahren (BewO).
Link zur Onlinebewerbung: https://bewo.kultus-bw.de