1BKSP

1BKSP – Berufskolleg für Sozialpädagogik

Bildungsziel

Das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik (1BKSP) bereitet in erster Linie auf die Ausbildung zum/zur Erzieher/in vor und schließt an den Realschulabschluss an.
Mit dem Abschlusszeugnis des 1BKSP können Sie sich an der Fachschule für Sozialpädagogik bewerben und erhalten – je nach Notendurchschnitt und unter der Voraussetzung eines Ausbildungsvertrages – einen Platz.
Das einjährige Berufskolleg verknüpft Theorie und Praxis, indem Sie immer mittwochs und donnerstags in die Einrichtungen gehen und an den drei anderen Tagen die Schule besuchen.

Eignung

Das einjährige Berufskolleg 1BKSP eignet sich für junge Menschen, die sich gerne mit kleinen Kindern beschäftigen. Dabei sind pädagogisches Geschick, Verlässlichkeit und eine gute mentale und physische Stabilität unerlässlich. Ein Sinn für Spiel, Sport, Musik sowie Kreativität sollte Ihnen ebenso wenig fehlen, wie Gelassenheit und Humor.

Berufsbild

Während Ihrer Praxistage kümmern Sie sich zusammen mit dem Fachpersonal um Kinder vom Wickelalter bis zur Grundschule. Auch mit den Eltern treten sie dabei in Kontakt. Über das Auswählen sinnvoller Beschäftigungsangebote, der Bereitstellung und ggf. Zubereitung einer gesunden Kost, der altersgemäßen Körperpflege und einem gelungenen Beziehungsaufbau werden Sie nach und nach mit den Bedürfnissen von Kindern vertraut und bereiten Ihre Rolle als Fachkraft in der Sozialpädagogik vor.
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Aufnahmevoraussetzungen

Praktikumsvertrag
Der schriftliche Nachweis eines Praktikumsplatzes in einer Tageseinrichtung für Kinder muss der Schule bis zum 01. September vorliegen. Die Kindertageseinrichtung sollte sich im Raum Stuttgart befinden (Zonen 1 und 2).
Zeugnis

  • Das Abschlusszeugnis der Realschule oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
    Ausländische Bildungsnachweise
  • Bei einem ausländischen Bildungsnachweis ist eine Zeugnisanerkennung durch das Regierungspräsidium erforderlich.
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf mindestens dem Niveau B1.

Probezeit

  • Die Aufnahme in das 1BKSP erfolgt zunächst auf Probe.

Bewerbungsverfahren

Die Hedwig-Dohm-Schule nimmt am zentralen Online-Bewerbungsverfahren BewO teil. Bewerbungen für das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik sind daher ausschließlich auf diesem Weg möglich. Die Bewerbung mittels BewO sollte vorgenommen werden sobald die Noten für das 1. Halbjahr vorliegen.

Link zur Onlinebewerbung: https://bewo.kultus-bw.de/BewO

Lesen Sie bitte zur genauen Vorgangsweise die nachfolgenden Informationen.

Übersichtsflyer zur Onlinebewerbung:

Zeitlicher Ablauf:

28.01.2025 bis 01.03.2025 Registrierung unter https://bewo.kultus-bw.de/BewO
Persönliche Daten ausfüllen und gewünschte Bewerbungsziele auswählen
Online-Änderungen sind nur bis zum Ausdruck des endgültigen Aufnahmeantrags möglich (danach nur noch persönlich bei einer der BewO-Schulen)
Endgültigen Aufnahmeantrag ausdrucken und ggf. Erziehungsberechtigte unterschreiben lassen
bis spätestens 01.03.2025 Aufnahmeantrag und zusätzlich erforderliche Anmeldeunterlagen wie Zeugnis und Lebenslauf bei der Schule der ersten Priorität (und ggf. bei weiteren auf dem Aufnahmeantrag gekennzeichneten Schulen) abgeben
ab 20.03.2025 Info über vorläufige Zusage für einen Schulplatz oder eine Mitteilung über Aufnahmeaussichten und Nachrückverfahren per Download
bis spätestens 21.07.2025 Zeugnis mit Endnoten bei zuständiger Schule abgeben
28.07.2025 Endgültige Info über den Schulplatz per Download
29.07.2025 Verbindliche Annahme des Schulplatzes und Wahl des Wahlpflichtfachs
30.07.2025 Aufnahme für Nachrücker*innen

Stundentafel

1. Pflichtbereich
1.1 Fächer
Religionslehre/Religionspädagogik 1
Deutsch 1
Englisch 2
1.2 Handlungsfelder
Berufliches Handeln fundieren 4
Bildung und Entwicklung fördern I 3
Bildung und Entwicklung fördern II 5
Erziehung und Entwicklung gestalten 3
1.3 Sozialpädagogisches Handeln
(Praxis)
zwei Tage pro Woche
2. Wahlpflichtbereich
Verschiedenes 2

FAQs

Muss man das 1BKSP besuchen, wenn man in die Erzieherausbildung möchte und man bereits die Fachhochschulreife oder das Abitur hat?

Nein, in diesem Fall reicht ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Hat man mit Abschluss des 1BKSP die Berufsschulpflicht erfüllt, auch wenn man noch keine 18 Jahre alt ist?

Ja, man hat dann die Berufsschulpflicht erfüllt, es sei denn es schließt sich noch eine Ausbildung an.

Kann ich mich an der Hedwig-Dohm-Schule bewerben, auch wenn die Schule noch keinen Kooperationsvertrag mit dem Träger meiner bevorzugten Einrichtung geschlossen hat?

Ja, das geht auf jeden Fall. Für das Praktikum im 1BPSP ist noch kein Kooperationsvertrag nötig. Gerne gehen wir auch weitere Kooperationen ein, sollten Sie in Ihrer Praktikumseinrichtung auch Ihre Ausbildung zum/zur Erzieher/in absolvieren wollen.

Wird das Praktikum bezahlt?

Nein, das Praktikum wird nicht vergütet.

Muss ich ein Schulgeld entrichten?

Nein, das brauchen Sie nicht. Als öffentliche Schule erheben wir kein Schul- und Prüfungsgeld und es besteht Lernmittelfreiheit. Wenn Sie in der Tablet-Klasse sind, erhalten Sie sogar über das gesamte Schuljahr hinweg kostenlos ein Tablet.